Ambulante Hilfe und Betreutes Wohnen
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Markus Stoffels
Ambulante Hilfen und Betreutes Wohnen
Wellmicher Str. 25 | 56346 St. Goarshausen
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Otthmar Michel
Ambulante Hilfen und Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen
Das Bundesland Rheinland Pfalz bietet Menschen mit Behinderungen ein persönliches Budget an. Seit April 2005 bietet auch das
Edith-Stein-Haus diese Betreuungsmöglichkeit an. Die Zielgruppe sind Erwachsene mit einer leichten geistigen Behinderung,
die ohne Hilfe nicht selbständig leben können oder in Gefahr geraten, ihren Arbeitsplatz oder ihre Wohnung zu verlieren oder
sich in ihrer Existenz erheblich zu gefährden. Da dieses System flexibel, den größer oder kleiner werdenden Hilfebedarf erfassen
kann, eröffnet sich nun die Möglichkeit, dem Hilfesuchenden punktgenau die Hilfe zukommen zu lassen, derer er bedarf.
Für Heimbewohner interessant ist die Aussicht zu prüfen, ob ein weiterer Schritt in die Selbständigkeit möglich, ja vielleicht
sogar finanziell lohnend ist.
Ambulant betreute Wohnformen ermöglichen größtmögliche Unabhängigkeit im Alltag. Sie können sowohl in Form gemeinschaftlichen
Wohnens, als auch als Einzel- und Paarwohnen angeboten werden.
Voraussetzung für ambulant betreute Wohnformen ist, dass die Klientin / der Klient dieser Betreuungsform sucht und feststeht,
dass sie bzw. er fremder Hilfe bedarf.
Die individuell erforderliche Hilfe wird über die Erstellung eines individuellen Teilhabeplans ermittelt, der Teilhabekonferenz
beim zuständigen Kostenträger zur Genehmigung vorgelegt und die tatsächliche Leistung vertraglich zwischen Klient und Caritasverband
vereinbart.
Persönliche Assistenz
Das persönliche Büdget für ambulante Hilfsangebote verbessert die Möglichkeiten zur selbstständigen Lebensführung und zur
Umsetzung des Anspruchs auf Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen im Alltag und erleichtert ihnen die Teilhabe
am gesellschaftlichen Leben.
Das Leben mit Behinderung bedeutet meist, auf Hilfen im Alltag angewiesen zu sein. Das persönliche Budget ist eine Möglichkeit,
die Unterstützung zu erhalten, wo, wie, wann und von wem man sie braucht und will.
Bei den Hilfangeboten greift man auf die vorhandenen Kompetenzen des Menschen zurück und ermöglicht ihnen dadurch ihren Hilfebedarf
zu erkennen und umzusetzen. Dadurch rückt die Person und ihr Anspruch auf Teilhabe und Selbstbestimmung in den Mittelpunkt.
Mit dem persönlichen Budget kann man sich die benötigten Sachleistungen (Hilfen) selbst "einkaufen".
Die Höhe des persönlichen Budgets richtet sich nach dem Umfang des individuellen Hilfebedarfs. Der Umfang des Hilfebedarfs
wird über den individuellen Teilhabeplan ermittelt und muss von der Hilfeplankonferenz als angemessen genehmigt werden.
Personenkreis
Betreutes Wohnen ist unser Angebot für Menschen mit Behinderung, die wegen ihres bereits erreichten oder aber mit Hilfe entsprechend
nachhaltiger Anleitung und Betreuung erzielbaren Entwicklungsstandes in der Lage sind, ihren Lebensalltag weitestgehend selbstständig
zu gestalten und für die eine stationäre Vollversorgung in einem Wohnheim nicht, noch nicht oder nicht mehr erforderlich ist.
Grundvoraussetzung ist, dass der in Frage kommende Personenkreis über ein ausreichendes Maß an lebenspraktischen Fähigkeiten
und sozialen Kompetenzen verfügt, die es ermöglichen, die Lebensführung für den überwiegenden Teil des Tages eigenverantwortlich
zu organisieren und den Alltag zu bewältigen.
Betreutes Wohnen kann nur gelingen bei gleichzeitiger Integration in bestehende sozialen Gemeinde- und Gesellschaftsstrukturen.
Denkbar ist sowohl der Umzug von einem Wohnheim als auch der direkte Einzug aus einer eigenen Wohnung, sowie auch der Verbleib
in der eigenen Wohnung, wenn dort die notwendige Betreuung abgerufen werden kann.
Grundsätzlich wird vor der Zusage zur Aufnahme ins Betreute Wohnen der örtliche/überörtliche Sozialhilfeträger in die Entscheidung
mit einbezogen und die erforderliche Zustimmung eingeholt.
Betreutes Wohnen zielt darauf hin, dem angesprochenen Personenkreis ein weitgehend selbstbestimmtes, eigenverantwortliches Leben in eigener Wohnung auf Dauer zu ermöglichen:
- Förderung des Selbstvertrauens und des Selbstbewusstseins
- Unterstützung von Selbstständigkeit und Selbstbestimmung
- Übernahme von Verantwortung
- Unabhängigkeit von fremder Hilfe
- Nutzung gemeindenaher Versorgungsmöglichkeiten
- Befähigung zur Entwicklung einer Tagesstruktur
- Akzeptanz und Beachtung gesellschaftlicher Normen
- Entwicklung tragfähiger sozialer Beziehungen im Umfeld von Nachbarschaft und Gemeinde
Leistungsträger und Kostenträger definieren gemeinsam den erforderlichen, individuellen Hilfebedarf (IHP) und sorgen für die Absicherung der notwendigen Hilfen. Klienten haben die Möglichkeit, Dienste der Wohnheime gegen Entgelt in Anspruch zu nehmen (Hauswirtschaft, Technik, Fuhrpark ...).
Inhalte
Im Rahmen des Betreuten Wohnens bieten wir an:
- Hilfe bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung
- Praktische Hilfe beim evtl. Renovieren und Einrichten der Wohnung
- Beratung und Hilfe beim Erlernen und/oder Erhalten lebenspraktischer Fähigkeiten
- Förderung in beruflichen Belangen
- Unterstützung und Beratung im Umgang mit finanziellen Mittel
- Beratung bei der Haushaltsführung
- Beratung und Hilfestellung bei Gesundheitsfragen, bezüglich Ernährung, therapeutischen Maßnahmen und Arztbesuchen
- Hilfe bei der Bewältigung von Konflikten
- Krisenintervention
- Unterstützung im Bereich der Freizeitgestaltung u. a. Integration in Vereine
- Urlaubsplanung
- Handhabung von Formularen
- allgemeine und umfassende Lebensberatung.
- ...
Personal
Betreutes Wohnen stellt hohe Anforderungen an das betreuende Fachpersonal. Langfristige Beziehungen zu den Klienten sind in der Arbeit von besonderem Vorteil. Diese Aufgabe kann deshalb nur Personen übertragen werden, die beruflich qualifiziert sind und über ein ausreichendes Maß an Lebenserfahrung verfügen.
Die Verwaltungsvorschrift des MASFG beschränkt das als geeignet zu betrachtende Fachpersonal auf Diplom-Sozialpädagogen und Diplom-Sozialarbeiter.
Dokumentation
Das für das Betreute Wohnen zuständige Fachpersonal kann in der Regel auf die Unterstützung und kollegiale Beratung durch
die übrigen Fachkräfte der Caritas-Wohnheime - gegebenenfalls auch des Caritasverbandes - zurückgreifen.
Der Einrichtungsleitung wird regelmäßig Bericht erstattet.
Für jeden Klienten wird eine Akte geführt. Darin ist u. a. der IHP mit seinen Fortschreibungen abgelegt. Entsprechend der
individuellen Hilfeplanung (IHP) sind die vereinbarten Ziele in festgelegten Zeitabschnitten zu überprüfen, gegenenfalls neu
zu formulieren und zu dokumentieren.
Vor der Aufnahme in das Betreute Wohnen wird ein üblicher Mietvertrag abgeschlossen.
Diese Konzeption ist Bestandteil des Mietvertrages.
Im Rahmen der individuellen Hilfeplanung können darüber hinaus gehende Vereinbarung über wesentliche Inhalte der Betreuung
zwischen Klient und Anbieter geregelt werden. Eine weittestgehende Übereinstimmung in der Zielsetzung der Maßnahme und hinsichtlich
der Betreuungsschwerpunkte wird zwischen Klient, dem gegebenenfalls hinzugezogenen gesetzlichen Betreuer und dem Anbieter
des Betreuten Wohnen angestrebt.
