Betreuung
Wer regelt meine Angelegenheiten, wenn ich das z.B. wegen eines Unfalls, einer psychischen Krankheit oder einer Behinderung nicht mehr selbst kann? Der Gesetzgeber hat dazu verschiedene Möglichkeiten vorgesehen.
Eine dieser Möglichkeiten ist die vom Betreuungsgericht im Rahmen eines Betreuungsverfahrens eingerichtete gesetzliche Betreuung. Durch gerichtlichen Beschluss wird eine Person bestellt, die Angelegenheiten einer anderen Person regel; das Gericht legt dafür die Aufgabenkreise fest.
Durch eine Betreuungsverfügung kann die betroffene Person bestimmen, wer durch das Gericht zum Betreuer bestellt wird.
Die Betreuung wir nur dann eingerichtet wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt.
Beantragt werden kann die Betreuung durch die betroffene Person selbst; Anregung zu einer rechtlichen Betreuung können alle Personen oder Institutionen geben, die den Hilfebedarf erkennen. Die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Rechtlichen Betreuung sind in § 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und im Betreuungsgesetz (BtG) geregelt
Wir sind ein nicht-selbständiger Betreuungsverein. Er ist an die Beratungsdienste des Caritasverbandes Westerwald-Rhein-Lahn e.V. angegliedert. Wir sind Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsbehörde und der Betreuungsvereine des Westerwaldkreises.
Was wir machen
- Wir beraten Sie als Betreuer vor und nach der Übernahme einer Betreuung.
- Wir geben Hilfestellungen bei der Wahrnehmung der Aufgaben und Rechte als Betreuer.
- Wir veranstalten Fortbildungen und Schulungen zum Thema Betreuungsrecht.
- Wir beraten über die individuelle Vorsorge, wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung in Vorträgen und Einzelberatunge.
- Wir führen selbst Betreuungen.