"Die Debatte um die ‚Rente mit 63‘ ist ein wichtiger Stimmungsbarometer. Sie zeigt mit all ihren Missverständnissen, wie entscheidend es ist, dass die Bundesregierung glaubwürdig jene Versicherten in den Blick nimmt, die vor Erreichen der Altersgrenze erschöpft und nicht mehr in der Lage sind, in vollem Umfang existenzsichernd weiterzuarbeiten.", sagte Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa am Dienstagabend im Online-Dialog "Streit um die Rente" der Katholischen Akademie des Bistums Dresden-Meißen. Im Gespräch mit dem Europaabgeordneten Oliver Schenk (CDU) und Prof. Dr. Stefan Kolev, dem Leiter das Ludwig-Erhard-Forum für Wirtschaft und Gesellschaft, diskutierte die Caritas-Präsidentin wie die Alterssicherung generationengerecht und ausgewogen gestaltet werden kann.
"Wer die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte abschaffen will, muss die flankierenden Vorschläge der Alterssicherungskommission uneingeschränkt berücksichtigen und in dem für den Herbst geplanten Reformpaket sowohl die Versicherungspflicht für Selbstständige als auch die vorgeschlagenen Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente beschließen", so die Caritas-Präsidentin.
Bei der Umsetzung der Vorschläge der Alterssicherungskommission sei eine klare gesetzliche Priorisierung der Ziele gefordert, denen die Gesetzliche Rente dienen soll, so die Caritas-Präsidentin. "Anders als in anderen sozialen Sicherungssystemen fehlt in der Gesetzlichen Rentenversicherung eine Zielbeschreibung. Die Bewertung verschiedener Reformvorschläge wird damit erheblich erschwert, Debatten mutieren unnötig zu Streit und zerstören das Vertrauen, das sich die Gesetzliche Rentenversicherung seit über 100 Jahren erworben hat."
Vorrangiges Ziel der Gesetzlichen Rente ist aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes, dass Menschen, die nach einem langen Erwerbsleben ausgebrannt und nicht mehr voll erwerbsfähig sind, eine verlässliche Absicherung erhalten. Der Bericht der Alterssicherungskommission sieht dafür eine bessere Ausgestaltung der Erwerbsminderungsrente und der beruflichen Ausfallrente vor. "Diese Reformzusagen müssen vordringlich eingelöst werden", mahnt Welskop-Deffaa.
"Gleichzeitig müssen wir besser erklären: Die umlagefinanzierte Rente ist kein persönlicher Spar-, sondern ein sozialer Generationenvertrag. Um ihn heute für morgen tragfähig zu gestalten, ist auf volatilen Arbeitsmärkten die Erweiterung hin zu einer einheitlichen Erwerbstätigenversicherung für alle vordringlich. Nur so sind neue Armutsrisiken im Alter abzuwenden, die sich aus den häufiger werdenden Erwerbsverläufen ergeben, in denen sich Phasen selbständiger - versicherungsfreier - und unselbständiger Tätigkeit abwechseln", so die Caritas-Präsidentin weiter.
"Die Alterssicherungskommission hat nach Ansicht vor der Sommerpause einen ausgewogenen Kompromiss vorgelegt, der deutlich macht: Die Zahl der Beitragsjahre ist ein schlechter Indikator für psychische oder physische Belastungen und damit für eine kürzere oder längere Lebenserwartung. Regelungen, die den Renteneintritt allein von der Zahl der Beitragsjahre abhängig machen, sind nicht zielgenau."
Die Konsistenz des Rentenpakets der Alterssicherungskommission hänge entscheidend auch damit zusammen, dass die bestehenden Rentenregelungen für pflegende Angehörige nicht verschlechtert werden. "Wir sind sehr froh, dass es aus der Bundesregierung nun Signale gibt, die vor der Sommerpause avisierte Kürzung des Rentenversicherungszuschusses für pflegende Angehörige zurückzunehmen. Runde 67 Prozent der insgesamt ca. 5,7 Millionen pflegebedürftigen Menschen werden im häuslichen Umfeld überwiegend oder allein durch pflegende Angehörige versorgt. Die Absicherung der pflegenden Angehörigen in der Rentenversicherung gehört für uns zu den wichtigen Zielen des Systems."
Pressemitteilung
Berlin
Gesetzliche Rente ist Generationenvertrag, kein Sparplan
Erschienen am:
26.08.2026
Herausgeber:
Deutscher Caritasverband e. V.
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