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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Informationen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Berichtszeitraum von 01.01.2024 bis 31.12.2024

Name der Organisation: Caritasverband Westerwald-Rhein-Lahn e.V.

Anschrift: Bahnallee 16, 56410 Montabaur

Inhaltsverzeichnis

A. Verkürzte Berichtspflicht nach §10 Abs. 3 LkSG

A1. Überwachung des Risikomanagements & Verantwortung des Vorstands

A2. Ermittelte Risiken und/oder festgestellte Verletzungen

A. Verkürzte Berichtspflicht nach §10 Abs. 3 LkSG

A1. Überwachung des Risikomanagements & Verantwortung des Vorstands

Welche Zuständigkeiten für die Überwachung des Risikomanagements waren im Berichtszeitraum festgelegt?

Die Überwachung des Risikomanagements liegt in der Verantwortung des Vorstands des Caritasverbands Westerwald-Rhein-Lahn e.V.:

  • Caritasdirektorin: Stefanie Krones

A2. Ermittelte Risiken und/oder festgestellte Verletzungen

Es wurde im Berichtszeitraum kein menschenrechtliches oder umweltbezogenes Risiko festgestellt.

Beschreiben Sie nachvollziehbar, in welchem Zeitraum die regelmäßige Risikoanalyse durchgeführt wurde.

Der Caritasverband Westerwald-Rhein-Lahn e.V. ist aufgrund seines caritativen und christlichen Selbstverständnisses zur Wahrung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt verpflichtet. Das LkSG wurde als Anlass genommen, das bestehende Lieferanten- und Kooperationsmanagement zu überprüfen. Diese Prüfung erfolgte im Jahr 2024 und wird kontinuierlich fortgesetzt.

A2. Ermittelte Risiken und/oder festgestellte Verletzungen

Es wurde im Berichtszeitraum kein menschenrechtliches oder umweltbezogenes Risiko festgestellt.

Beschreiben Sie nachvollziehbar die wesentlichen Schritte und Methoden der Risikoanalyse, zum Beispiel a) die genutzten internen und externen Quellen im Rahmen der abstrakten Risikobetrachtung, b) die Methodik der Identifikation, Bewertung und Priorisierung im Rahmen der konkreten Risikobetrachtung, c) ob und inwieweit Informationen zu Risiken und tatsächlichen Pflichtverletzungen, die durch die Bearbeitung von Hinweisen aus dem Beschwerdeverfahren des Unternehmens gewonnen wurden, bei der Risikoanalyse berücksichtigt wurden und d) wie im Rahmen der Risikoanalyse die Interessen der potentiell betroffenen Personen angemessen berücksichtigt werden.

1. Systemzuordnung und Kategorisierung der Waren/Produkte/Dienstleistungen

Für die Risikoanalyse wurden die Waren und Dienstleistungen in zwei Kategorien unterteilt:

  • System 1: Eigene Dienstleistungen des Caritasverbandes (z. B. soziale Beratung, Pflege, Betreuung). Diese unterliegen keiner Lieferkette, die einer umfassenden Risikobewertung bedarf.
  • System 2: Eingekaufte Waren und Dienstleistungen von Lieferanten. Hierbei wurden alle Lieferanten mit einem Rechnungsvolumen von über 50 TEUR p.a. analysiert. Die Bewertung erfolgte anhand definierter Kriterien wie:
  • Sitz des Unternehmens
  • Brancheneinschätzung
  • Online-Präsenz und Zertifizierungen
  • Bewertungen in gängigen Portalen (z. B. Kununu, Google Reviews)
  • Vorliegende Auditberichte und Nachweise

Mit einzelnen Lieferanten - insbesondere aus dem Bereich der Caritas Werkstätten - wurde ein Code of Conduct vereinbart. 

2. Identifizierung unmittelbarer und mittelbarer Zulieferer

  • Unmittelbare Zulieferer: Unternehmen mit direkter vertraglicher Beziehung zum Caritasverband. Die Erfassung erfolgte über die Kreditorenauswertung. Lieferanten mit Rechnungen über 50 TEUR p.a. wurden zunächst geprüft, anschließend sukzessive alle weiteren Zulieferer.
  • Mittelbare Zulieferer: Diese werden nur dann analysiert, wenn konkrete Hinweise auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken vorliegen.

Ergebnis: Die Bewertung der unmittelbaren Zulieferer ergab keine Hinweise auf Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltstandards. Eine weitergehende Untersuchung der mittelbaren Zulieferer war daher nicht erforderlich.

3. Identifizierung der Beschaffungsländer und Risikobewertung

  • 100% der Zulieferer haben ihren Sitz in Deutschland.
  • Die Einhaltung nationaler und europäischer Rechtsvorschriften wird als ausreichender Indikator für die Minimierung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken gewertet.
  • Einzelne Zulieferer mit geringer Transparenz oder fehlenden Zertifizierungen wurden gesondert betrachtet.

4. Auftragsvolumen und Anzahl der unmittelbaren Zulieferer

  • Gesamtes Auftragsvolumen im letzten Geschäftsjahr: ca. 13,5 Mio. EUR
  • Anzahl der unmittelbaren Zulieferer: 38 in Deutschland.

5. Quellen der Risikoanalyse

Für die Identifikation und Bewertung möglicher Risiken werden folgende Quellen herangezogen:

Interne Quellen:

  • Lieferanten- und Kooperationsverträge
  • Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR)
  • Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO)
  • Projektgruppe "Nachhaltigkeit und Umwelt"
  • Kreditorenbuchhaltung und Rechnungsanalysen

Externe Quellen:

  • Online-Recherchen zu Unternehmensdarstellungen und Zertifikaten
  • Bewertungsportale und unabhängige Wirtschaftsberichte
  • Umwelt- und Sozialzertifikate der Lieferanten

6. Bewertung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken

  • Menschenrechtsrisiken: Keine relevanten Risiken wurden bei den eigenen Mitarbeitern oder unmittelbaren Zulieferern festgestellt.
  • Umweltbezogene Risiken: Im eigenen Geschäftsbetrieb sind keine wesentlichen Risiken erkennbar. Bei Zulieferern mit erhöhter Umweltrelevanz werden gezielte Nachfragen gestellt.

7. Priorisierung und Einflussmöglichkeiten

  • Aufgrund der bisherigen Ergebnisse ist eine Priorisierung einzelner Risiken nicht notwendig.
  • Zur frühzeitigen Erkennung potenzieller Risiken werden die Prüfkriterien erweitert und regelmäßige Aktualisierungen durchgeführt.

8. Analyse des Beschwerdemanagements

  • Die bisherige Auswertung ergab keine Hinweise auf menschenrechts- oder umweltbezogene Verstöße.
  • Ein weiterentwickeltes Hinweisgebersystem wurde eingeführt, um Risiken frühzeitig zu identifizieren und Gegenmaßnahmen zu ermöglichen.

9. Interessenvertretung der Betroffenen

  • Die Interessen der Beschäftigten des Caritasverbands Westerwald-Rhein-Lahn e.V. werden durch die Mitarbeitervertretungen (MAV) gemäß der MAVO gesichert.
  • Ein regelmäßiger Austausch zwischen den MAV´en und den jeweils zuständigen Abteilungsleitungen findet statt, um Belange der Mitarbeitenden frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Fazit

Der Caritasverband Westerwald-Rhein-Lahn e.V. überprüft kontinuierlich seine Lieferketten und internen Abläufe, um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu minimieren. Im Berichtszeitraum wurden keine Pflichtverletzungen festgestellt. Die bestehenden Maßnahmen werden regelmäßig weiterentwickelt, um höchste Sorgfaltspflichten zu gewährleisten.

A2. Ermittelte Risiken und/oder festgestellte Verletzungen

Es wurde im Berichtszeitraum keine Verletzung einer menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflicht festgestellt.

Beschreiben Sie nachvollziehbar, anhand welcher Verfahren Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich festgestellt werden können.

Ein strukturiertes Beschwerdemanagement, ein etabliertes Hinweisgebersystem sowie eine offene und transparente Unternehmenskultur ermöglichen es, Meldungen zu potenziellen Verstößen gegen Menschenrechte oder Umweltstandards frühzeitig zu erfassen und angemessen darauf zu reagieren.

Im Rahmen des Risikomanagements werden mögliche Unternehmensrisiken identifiziert und bewertet. Dabei werden auch Risiken berücksichtigt, die durch Geschäftsbeziehungen entstehen können, beispielsweise in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen oder umweltbelastende Praktiken. Die regelmäßige Überprüfung und Analyse dieser Risiken stellt sicher, dass geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung ergriffen werden können.

A2. Ermittelte Risiken und/oder festgestellte Verletzungen

Es wurde im Berichtszeitraum keine Verletzung einer menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflicht festgestellt.

Beschreiben Sie nachvollziehbar, anhand welcher Verfahren Verletzungen bei unmittelbaren Zulieferern festgestellt werden können.

Die Überprüfung der Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten erfolgt durch regelmäßige Vertragsverhandlungen sowie kontinuierliche Gespräche mit den Vertragspartnern. In diesen Gesprächen werden Themen wie Arbeitsschutzbestimmungen, Sozialstandards und ökologische Nachhaltigkeit systematisch adressiert. Zusätzlich werden gegebenenfalls Audits oder Zertifizierungen der Zulieferer als Nachweis für die Einhaltung relevanter Standards herangezogen.

A2. Ermittelte Risiken und/oder festgestellte Verletzungen

Es wurde im Berichtszeitraum keine Verletzung einer menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflicht festgestellt.

Beschreiben Sie nachvollziehbar, anhand welcher Verfahren Verletzungen bei mittelbaren Zulieferern festgestellt werden können.

Eine bewusste und sorgfältige Auswahl von Produkten und Dienstleistungen bildet die Grundlage zur Sicherstellung der Menschenrechte und des Umweltschutzes innerhalb der Lieferkette. Zur Identifikation möglicher Verstöße werden regionale und überregionale Pressequellen beobachtet, relevante Social-Media-Kanäle geprüft und Informationen aus Behörden, wie dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, genutzt. Darüber hinaus werden die Lieferketten in Zusammenarbeit mit unmittelbaren Lieferanten regelmäßig thematisiert, um Transparenz und Verantwortungsbewusstsein entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu gewährleisten.

Stand: 01.04.2025

Grundsatzerklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Grundsatzerklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

  • Miteinander: Wir handeln nach innen und außen klar, transparent und nachvollziehbar. Dabei gehen wir offen, respektvoll und auf Augenhöhe miteinander um. Wir fördern das gute Miteinander in unseren Arbeitsfeldern und positive Geschäftsbeziehungen zu unseren Partnerinnen und Partnern.
  • Vielfalt und Teilhabe: Wir wertschätzen alle Menschen - unabhängig von der Person, der Herkunft, der Bildung, der sexuellen Identität und der Religion. Wir nehmen eine klare Position ein für die Teilhabe aller Menschen, gegen Diskriminierung und Rassismus, für Gemeinschaft und Toleranz. Vielfalt bedeutet Bereicherung und ist unsere Stärke.
  • Nachhaltigkeit: Wir sorgen für die sichere, ökologisch und sozial verantwortbare Umsetzung unserer Aufgaben bei gleichzeitiger Berücksichtigung ökonomischer Zielsetzungen.
  • Klima: Wir leisten durch umfassende klimabewusste Maßnahmen innerhalb unserer Arbeitsfelder einen nachhaltigen Beitrag für unsere Umwelt und den Klimaschutz: Bis 2030 wollen wir klimaneutral sein. Die Digitalisierung unserer Arbeitsprozesse bringen wir kontinuierlich voran.
  • Professionalität: Wir übernehmen Verantwortung für zukünftige Generationen. Wir arbeiten fachlich professionell. Wir entwickeln wir uns und die Organisation kontinuierlich weiter und sind offen für Wandel und erforderliche Veränderungen - als Menschen, als Fachpersonen, als Organisation.
  • Transparenz: Wir gestalten unsere Arbeit offen und transparent und erfüllen selbstverständlich alle gesetzlichen Transparenzvorgaben.

Trotz aller Sorgfalt ist es aufgrund der Vielzahl an beteiligten Hierarchieebenen und Geschäftspartnerinnen und -partnern nicht auszuschließen, dass Verstöße zunächst unentdeckt bleiben. Deshalb bieten wir mit unserem spezialisierten Partner ein Hinweisgebersystem an, anhand dessen unsere Geschäftspartnerinnen und -partner, Klientinnen und Klienten sowie alle hauptamtlich und ehrenamtlich Mitarbeitenden, aber auch Dritte jederzeit anonym Hinweise auf die Verletzung einer Sorgfaltspflicht melden können.

Das Lieferkettensorgfaltsgesetz nehmen wir zum Anlass, unsere Grundhaltung in Bezug auf das Lieferanten- und Kooperationsmanagement zu überprüfen.

Der veröffentlichte Bericht entspricht den Vorgaben des Bundesamts für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle.

Stand: 01.04.2025

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