Wichtige Fragen
Was kostet ein Heimplatz?
Die Höhe der Heimkosten - der Pflegesatz - setzt sich zusammen aus
- Kosten für Pflegeleistungen
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung
- Investitionskosten (Kostenanteil für Instandhaltung sowie Errichtung der Einrichtung)
Die Kosten für die Pflegeleistungen richten sich nach der Pflegestufe. An diesen Kosten beteiligen sich die Pflegekassen. Reicht das eigene Einkommen und Vermögen nicht aus, um alle Kosten zu decken, kann beim zuständigen Sozialamt Pflegewohngeld als Zuschuss zu den Investitionskosten sowie Sozialhilfe zur Deckung der übrigen Kosten beantragt werden. Voraussetzung für die Aufnahme in ein Altenwohnheim ist die Bestätigung der Pflegekasse über die Notwendigkeit der stationären Pflege.
Gerne beraten wir Sie unverbindlich in Fragen zur Finanzierung. Bitte sprechen Sie uns einfach an.
Eine Kurzinformation zu den aktuellen Pflegesätzen können Sie auf rechten Seite herunterladen.
Wie kann ich mich anmelden?
Sie können sich bei uns vor Ort, schriftlich per Post oder per Fax (02662) 96 22 99 anmelden.
Gibt es Besuchszeiten?
Grundsätzlich können Sie Ihre Angehörigen jederzeit besuchen. Unser Haupteingang ist täglich von 06.00 bis 20.00 Uhr geöffnet. Außerhalb dieser Zeiten bitten wir Sie zu klingeln. Die Tür wird Ihnen dann von den Mitarbeitern aus den Wohnbereichen geöffnet.
Kann ich meinen Hausarzt behalten?
Selbstverständlich können Sie sich weiter von Ihrem vertrauten Hausarzt behandeln lassen. Falls er jedoch nicht zu Hausbesuchen in unsere Einrichtung kommen kann, helfen wir Ihnen gern, einen anderen Hausarzt zu finden.
Ich bin mit einem Vorgang im Haus nicht einverstanden.
Bei wem kann ich mich beschweren?
Situationen, die Anlass zur Unzufriedenheit und zu Beschwerden geben, sind sowohl für Sie als auch für uns belastend. Deshalb sind wir offen für Ihre Kritik und für Anregungen. Wenn Sie auf einen Missstand oder auf ein Fehlverhalten hinweisen möchten, können Sie das vertrauensvoll gegenüber jedem unserer Wohnbereichsleitungen tun oder Sie benutzen unser Formular "Unser Offenes Ohr". Selbstverständlich steht Ihnen auch jederzeit bei Beschwerden oder Anregung auch nach Absprache die Heimleitung zur Verfügung.
Wir verstehen Beschwerden / Anregungen als Chance, unsere Leistungen zu reflektieren und gegebenenfalls zu verändern. Beschwerden sind für uns ein positives Instrument im Rahmen der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung. Wir sind bemüht, Ihre Beschwerde zeitnah und für Sie nachvollziehbar zu bearbeiten, um eine für Sie zufrieden stellende Lösung des Problems zu finden.
Wie funktioniert die Wäscheversorgung?
Wir stellen Ihnen Bettwäsche, Handtücher und Waschlappen zur Verfügung und reinigen diese auch regelmäßig. Ebenso waschen wir Ihre Kleidung, sofern sie waschmaschinen- und trocknergeeignet ist. Dies sind Leistungen im Rahmen des Heimvertrages, die durch einen externen Dienstleister erbracht werden, der in der Woche regelmäßig Wäsche liefert und abholt
Was ist ein Heimbeirat?
Das Heimgesetz garantiert älteren Menschen sowie pflegebedürftigen oder behinderten volljährigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die in einem Heim leben, dass sie in Angelegenheiten des Heimbetriebes mitwirken dürfen. Hierunter fallen auch die Maßnahmen, die der Sicherung der Qualität der Leistungen des Heimträgers dienen, sowie die Vereinbarungen, die der Heimträger mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern über die einzelnen Leistungen des Heims, deren Qualität und den Preis trifft (§ 1 Abs. 2 Heimmitwirkungsverordnung).
Die Mitwirkung geschieht grundsätzlich durch die Bildung von Heimbeiräten, deren Mitglieder dann die Interessen und Belange der Bewohnerinnen und Bewohner vertreten (§ 10 HeimG). Diese Heimbeiräte können nicht nur Bewohnerinnen und Bewohner sein, sondern auch sogenannte externe Personen. Dies können Angehörige und sonstige Vertrauenspersonen, Mitglieder von örtlichen Senioren- und Behindertenorganisationen sowie von der Heimaufsicht vorgeschlagene Personen sein (§ 3 Abs. 2 Heimmitwirkungsverordnung). Falls es wegen der örtlichen Gegebenheiten oder der Bewohnerstruktur sachdienlich ist, können für Teile des Heims eigene Heimbeiräte gebildet werden (§ 1 Abs. 3 Heimmitwirkungsverordnung).
Der Heimbeirat besitzt ein Mitwirkungsrecht, aber kein Mitbestimmungsrecht. Mitwirkung bedeutet, dass der Heimbeirat vor einer Entscheidung des Heimträgers über eine den Heimbetrieb betreffende Maßnahme rechtzeitig und umfassend informiert werden muss. Die vorgesehene Maßnahme muss also vorher mit ihm erörtert werden. Anregungen und Bedenken müssen vom Heimträger in seine Überlegungen und Entscheidungen einbezogen werden. Will der Heimträger diesen Anregungen und Bedenken nicht folgen, muss er dies begründen (§ 32 Abs. 2-4 Heimmitwirkungsverordnung).
Die letzte Entscheidung und damit die Verantwortung liegt allerdings beim Heimträger. Daher ist es wichtig, dass die Bewohnerinnen und Bewohner ihre Meinungen und Vorstellungen über den von ihnen gewählten Heimbeirat in die vorbereitenden Überlegungen des Heimträgers einbringen.
Die Mitwirkung des Heimbeirats soll von gegenseitigem Vertrauen und Verständnis zwischen Bewohnerschaft, Heimleitung und Heimträger bestimmt sein (§ 32 Abs. 1 Heimmitwirkungsverordnung). Da der Heimbeirat die Belange und Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner zu vertreten hat, muss er deren Wünsche und Vorstellungen kennen. Daher müssen Heimbeirat und Bewohnerschaft in engem Kontakt zueinander stehen und miteinander sprechen. Ein Forum des Informations- und Meinungsaustausches ist die jährlich mindestens einmal abzuhaltende Bewohnerversammlung (§ 20 Heimmitwirkungsverordnung).
- Vorsitzende unseres Heimbeirates ist Hannelie Deutscher, Telefon: (0176) 99993113.